Alterspolitik der Stadt Luzern:
Drei Schwerpunkte konkretisiert
Von Marietherese Schwegler
Vor einem Jahr hat der Luzerner Stadtrat in einem Bericht und Antrag (B+A) „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ dargelegt, wie er die künftige Alterspolitik gestalten will. Er nahm damit den Wunsch der grossen Mehrheit älterer Menschen auf, möglichst lange in der herkömmlichen Wohnung leben zu können. Diesen B+A mit insgesamt elf skizzierten Schwerpunkten hat das Parlament damals positiv aufgenommen. Jetzt werden in einem weiteren B+A drei Projekte konkretisiert – alle mit dem Ziel, die Selbständigkeit und Selbstbestimmung von primär hochaltrigen Menschen zu unterstützen. Dazu soll auch eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Bereich Alter beitragen.
Anlaufstelle für Altersfragen
Der Stadtrat will eine Stelle schaffen, an die sich ältere Menschen, ihre Angehörigen oder auch Bekannte und Nachbarn wenden können, wenn sie Fragen zum Alter haben. Dabei kann es darum gehen, sich über mögliche Unterstützung in Alltagsfragen zu informieren. Die Stelle ist auch für Menschen da, die für sich rechtzeitig eine fürs Alter geeignete Wohnsituation planen wollen oder für Betagte und Angehörige, wenn sich die gesundheitliche Situation plötzlich verändert. „Der Fokus soll auf selbstbestimmtem Wohnen im Alter liegen“, schreibt der Stadtrat. Die Stelle soll präventiv wirken, umfassend beraten, einfach zugänglich sowie unabhängig und neutral sein und von der Stadt geführt werden. Wo die fachkundigen Mitarbeitenden nicht abschliessend informieren können, werden sie Ratsuchende an andere Fachstellen weitervermitteln. Auch Hausbesuche sind vorgesehen, um konkret die Wohnsituation vor Ort abzuklären und mögliche Verbesserungen anzuregen.
Das Angebot der Anlaufstelle soll auf verschiedenen Kanälen bekannt gemacht werden, beispielsweise mit Info-Briefen oder an Veranstaltungen in den Quartieren. Die Information kann beim persönlichen Besuch der Anlaufstelle oder telefonisch beschafft werden, aber auch per E-Mail oder auf der Website.
Pilotprojekt „Gutscheine für selbstbestimmtes Wohnen“
Eine zweite Massnahme sieht vor, im Rahmen eines Pilotprojekts ein Gutscheinsystem zu testen. Damit sollen nicht-pflegerische Leistungen wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder bauliche Anpassungen in der Wohnung (mit)finanziert werden. Das neue System soll Leistungen abdecken, die von den Ergänzungsleistungen (EL) nicht berücksichtig werden und auch Menschen zugutekommen, die knapp nicht EL-berechtigt sind, oder zur Entlastung von Angehörigen. Die genauen Kriterien für die Bezugsberechtigung sind erst noch zu erarbeiten; das dreijährige Pilotprojekt soll 2018 starten und wissenschaftlich evaluiert werden.
Netzwerk Alter Luzern
Als dritte Massnahme schliesslich soll ein „Netzwerk Alter Luzern“ entstehen, in dem sich Organisationen wie Pro Senectute, Spitex, Viva Luzern, Vicino Luzern und weitere wichtige Organisationen aus dem Altersbereich zusammentun. Kooperationen vertiefen, Schnittstellen klären, Kräfte bündeln – so das erklärte Ziel. Auch hier wird die Stadt Luzern die strategische Führung übernehmen.
Wichtige Player im Altersbereich, zum Beispiel Pro Senectute und Vicino Luzern, stellen sich klar hinter die drei vorgesehenen Massnahmen.
Investieren, um Kosten zu sparen
Wie Stadtrat Martin Merki ausführte, sollen die Projekte, die zwar etwas kosten, letztlich auch Kosten sparen helfen. Sowohl für die Stadt wie auch für die Bevölkerungsgruppe der 65+, die in der Stadt Luzern derzeit immerhin rund 17 000 Personen umfasst.
Es gibt klare Hinweise darauf, dass das ambulante Wohnen günstiger ist als das Wohnen im Heim. Wenn dank individuell angepasster Wohnsituation und Betreuung – auch durch Freiwilligenarbeit – die Zeit in der privaten Wohnung möglichst lange funktioniert, entspricht dies nicht nur dem Wunsch der meisten älteren Menschen: In der Machbarkeitsstudie für das geplante Gutscheinsystem wird berechnet, dass alleine bei den Ergänzungsleistungen rund 100 000 Franken Einsparpotenzial besteht, wenn der Heimeintritt bei 23 Menschen um ein einziges Jahr verzögert erfolgt. Es lassen sich aber nicht nur EL-Kosten sparen, auch das angesparte private Vermögen wird geschont.
Der Grosse Stadtrat wird sich am 1. Juni mit dem Bericht und Antrag 11/2017 „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter II“ (hier zum B+A) befassen.
2. Mai 2017