Viva und Spitex arbeiten bereits heute eng zusammen. Bild: Joseph Schmidiger
Eine neue AG für Viva und Spitex
Viva Luzern und Spitex Stadt Luzern sollen in einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft (AG) zusammengeführt und die städtischen Alterswohnungen der neuen Organisation im Baurecht abgegeben werden.Der Stadtrat präsentiert in einem Bericht und Antrag (B+A) «Alterswohnen integriert: Integrierte Organisation» die mögliche Rechtsform der künftigen integrierten Organisation sowie den Weg der Zusammenführung. Viva Luzern – als stadteigener Betrieb im stationären Bereich – und Spitex Stadt Luzern – mit dem städtischen Auftrag zur Grundversorgung im ambulanten Bereich – arbeiten bereits heute eng zusammen. Der Stadtrat und die beiden Organisationen gehen jedoch davon aus, dass eine Zusammenführung der beiden Betriebe zu einer Organisation einen versorgungspolitischen wie auch unternehmerischen Nutzen mit sich bringt. Die älteren und unterstützungsbedürftigen Menschen der Stadt Luzern sollen von einer optimierten integrierten Versorgung profitieren.
Aktiengesellschaft als geeignetste Rechtsform
Die Sozial- und Sicherheitsdirektion hatte das Kompetenzzentrum für Public Management (KPM) der Universität Bern beauftragt, verschiedene Rechtsformen für die Ausgestaltung der geplanten integrierten Organisation zu prüfen. Gestützt auf den Bericht kommen alle Beteiligten zum Schluss, dass die geplante integrierte Organisation als gemeinnützige Aktiengesellschaft im Eigentum der Stadt geführt werden soll.
Bis zur tatsächlichen Realisierung einer integrierten Organisation in Form einer Aktiengesellschaft seien jedoch vertiefende Analysen durchzuführen. Die Vorbereitung des möglichen Zusammenschlusses, der rechtliche Vollzug sowie die Umsetzung liegen in der Verantwortung der beiden Organisationen. Die Stadt als Eigentümerin der Viva Luzern erwartet einen Businessplan als Grundlage für den definitiven Entscheid der Zusammenführung. Die Ergebnisse werden in gut einem Jahr erwartet.
Übergabe der Alterswohnungen im Baurecht
KPM hat auch analysiert, was mit den 210 städtischen Alterswohnungen geschehen soll. Demnach sei eine Übergabe im Baurecht an die künftige integrierte Organisation eine sinnvolle Lösung. Das ermögliche die Weiterentwicklung von Wohnungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Gesamtstrategie.
Zwar können die Alterswohnungen bei einer Übergabe an eine Aktiengesellschaft, auch wenn diese gemeinnützig ist, nicht der Quote des gemeinnützigen Wohnungsbaus angerechnet werden. Der Stadtrat ist jedoch der Überzeugung, dass dieses formale Kriterium einer guten Lösung für die Entwicklung von integriertem Alterswohnen nicht im Weg stehe.
Dem Stadtrat ist es ein Anliegen, die Bezahlbarkeit von integriertem oder betreutem Wohnen sicherzustellen – nicht nur in den ehemaligen städtischen Alterswohnungen, sondern ganz allgemein. Auch Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen sollen in den Genuss einer Alterswohnung mit Dienstleistungen kommen. Deswegen soll die Einführung eines Mietzinszuschusses für diese Mieterinnen und Mieter geprüft werden. (de)
31. Oktober 2023 – Medienmitteilung der Stadt