Polizei verstärkt Kontrollen der Velofahrenden
Fussgänger, Fussgängerinnen und Velofahrende sollen sich mit mehr Respekt begegnen. Um dies zu erreichen hat die Stadt Luzern eine Kampagne zum freiwilligen Miteinander gestartet. Mit Schoggiherzen und Informationsplakaten sollen die Verkehrsteilnehmenden auf die geltenden Regeln aufmerksam gemacht werden.
Von René Regenass – 20. Juni 2014
Am Beginn dieser Aktion stand die Arbeitsgruppe Fussverkehr von Luzern60plus, die im vergangenen Sommer über die Medien Ziele formulierte, um für die Fussgänger und Fussgängerinnen mehr Sicherheit zu erreichen. Die Arbeitsgruppe deponierte ihre Anliegen auch beim Stadtrat.
Velofahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt. Das ist die zentrale Botschaft der ganzen Aktion. Die Luzerner Polizei werde deshalb die Kontrollen für Velofahrende intensivieren, heisst es in der Medienmitteilung. Auf den speziell signalisierten Rad-und Fussgängerwegen in der Stadt soll ein friedliches Nebeneinander von Fussgängerinnen und Velofahrenden angestrebt werden. Zu diesen Zonen gehören beispielsweise die Hertensteinstrasse, der Mühlenplatz, Reusssteg und Helvetiagärtli.
Kurt Aeschlimann von der Arbeitsgruppe Fussverkehr begrüsst die Kampagne der Stadt. „Wir sind auf gutem Wege. Ich spüre den Willen der Polizei, die Kontrollen zu verstärken.“ Aeschlimann erinnert daran, dass auf den gemeinsamen Verkehrsflächen für Fussgänger und Velofahrende nur im Schritttempo gefahren werden dürfe. „So steht es in der Signalisationsverordnung.“
„Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt.“ Für Thomas Scherrer, Vorstandsmitglieder der Pro Velo Luzern, ist diese Botschaft einfach, aber nicht immer einfach durchzusetzen. Konfliktpotential gebe es aber auch in den Mischzonen, die im Fokus der städtischen Aktion ständen. „Es erschwert unsere Lobbyarbeit, wenn zu viele Velofahrende unterwegs sind, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.“